KfW fördert energieeffiziente ModernisierungTeilen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert seit fast 20 Jahren die Energie effiziente Sanierung von Wohngebäuden. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung zum „Effizienzhaus“ (ein Effizienzhaus verbraucht etwa so viel Heizenergie wie ein vergleichbarer Neubau oder aber wesentlich weniger).

Gewählt werden kann zwischen einem direkten Zuschuss von 5 % der Investitionskosten (nur für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümer/ -gemein-schaften), wenn die Sanierung aus vorhandenen Mitteln finanziert wird, oder einem sehr zinsgünstigen Darlehen (z. Zt. 1,0 % Effektivzins), das alle Eigentümer und Vermieter erhalten können.

Werden einzelne oder auch mehrere Maßnahmen (als Pakete) geplant und sollen gefördert werden, müssen hierfür die Förderbedingungen der KfW eingehalten werden. Fenster müssen z. B. dreifach verglast sein und beim Einbau muss die Außenwand schon eine zumindest geringe Dämmung haben (oder in einem Zuge mitgedämmt werden).

Die Dämmung der Außenwände wird gefördert, wenn eine Hohlschicht vorhanden ist und diese mit dem besten marktgängigen Einblasdämmstoff (WLG 033 oder besser) verfüllt wird.

Ist keine Hohlschicht vorhanden und wird von außen gedämmt, muss die Dämmstärke mindestens 12-14 cm betragen.

Sollen Dach, Decke zum Spitzboden oder Kellerdecke gedämmt werden, sind hier mindestens 18 cm bzw. beim Keller 12 cm Dämmung notwendig, bei Verwendung besonderer Dämmstoffe evtl. auch weniger.

Wird die alte Heizung ausgetauscht, dann mindestens gegen eine Gasbrennwertheizung oder aber z. B. gegen eine Holzpelletheizung. In jedem Fall müssen dabei zugängliche, bisher ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt und ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems durchgeführt werden. Am besten ist die gleichzeitige Installation einer Solaranlage für Heizung und Warmwasser auf dem Dach. Hierfür gibt es bis zum 30.12.2011 einen Zuschuss von 120 €/m² Kollektorfläche (danach 90 €), bei gleichzeitigem Austausch einer alten Heizung noch einmal 600 € einmalig (danach 500 €).

Die Einhaltung der Förderbedingungen der KfW muss durch einen zugelassenen KfW- Sachverständigen kontrolliert und bestätigt werden.

Die KfW empfiehlt, vorher eine Energiesparberatung vor Ort durchführen zu lassen, um die Einsparmöglichkeiten auszuloten. Hierfür gibt es einen staatlichen Zuschuss von 300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und von 360 € für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen. Bedingung: das Gebäude muss älter sein als Baujahr 1995.


Raymund Widera, Dipl. Ing. Architekt
Energieberater, KfW- Sachverständiger
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26123 Oldenburg
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