In Rahmenverträgen mit Pauschalbeträgen sind 8 Winterdiensteinsätze pro Monat inklusive. Jeder weitere Einsatz wird mit einer Pauschale von € 0,30 pro Meter Wegefläche und pro Einsatz berechnet. Winterdienstaufträge, die nach dem 01.11. des Jahres erteilt werden, können nur nach der Meterpauschale abgerechnet werden und erhalten einen Aufschlag von 25%. Die BEB behält sich vor, diese Aufträge jederzeit mit einer Frist von 1 Woche zu kündigen.
Streugut (Sand-Salz-Gemisch) wird nach geschätztem Verbrauch separat berechnet. Der Peis hierfür unterliegt jährlichen Schwankungen und kann vorab nicht zugesichert werden. Als Orientierung dient jedoch der Preis aus 2010 in Höhe von € 0,40 je kg zzgl. Mwst..
Sollte sich auf Parkplätzen und Wegen eine festgefahrene Schneedecke bilden, so kann eine Sonderschneeräumung beauftragt werden. Hierfür wird pro Stunde € 50,00 zzgl. Mwst. berechnet.
Zeitlich begrenzte Winterdienstaufträge (z. B. Urlaubsvertretungen) richten sich nach der Pauschale von € 0,30 pro Meter Wegefläche und pro Einsatz. Hierzu bedarf es einer Abstimmung über die zu räumende Wegefläche.
Winterdienst-Pauschalaufträge, die für nicht durch die BEB verwaltete Objekte erteilt werden, können einen Frühbucherrabatt erhalten, sofern der Auftrag bis zum 31.07. des Jahres für die kommende Wintersaison erteilt wird.
Die Berechnung von Pauschalbeträgen nur für den Winterdienst erfolgt für die Saison jeweils im Dezember. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.
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BEB Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH 0441 /99 92 940 Notfalldienste Wochenende, Feiertage Fa. Feldhoff (Elektriker) 0174 / 63 64 367 Fa. Hots (Heizung, Sanitär) 0172 / 91 39 402 |
